Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Sie finden in meiner Kanzlei Rat und Unterstützung bei
allen Fragen des Arbeitsrechtes.

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08.00 – 18.00 Uhr
Anwalt hilft. Sofort:

Arbeitsrecht

Sie finden in meiner Kanzlei Rat und Unterstützung bei der Verhandlung und Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, bei Problemen im laufenden Arbeitsverhältnis und im Zusammenhang mit dessen Beendigung, und zwar sowohl bei Hauptarbeitsverhältnissen als auch für Zweit- Midioder Minijobs.

Profitieren Sie von meinem Rat und meiner Hilfe bei Abmahnungen, Personalgesprächen, aber auch bei der Prüfung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, BEM-Gesprächen (betriebliches Eingliederungsmanagement) und allen Fragestellungen rund um die betriebliche Altersversorgung.

Meine Kanzlei ist Ihr verlässlicher Partner bei Kündigungen und Änderungskündigungen, aber auch bei der Fertigung des für Ihren Fall passenden Aufhebungsvertrages. Im Zusammenhang mit einer Kündigung, sei sie betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt erfolgt, ist eine Beratung
über Abfindung und Arbeitszeugnis, aber auch über Urlaubsabgeltung und Freistellung sinnvoll und unerlässlich.

Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung bei der Vertretung im Kündigungsschutzprozess
vor den Arbeitsgerichten. 

Hierzu gehören insbesondere:
– Kündigungsschutzangelegenheiten einschließlich Zustimmungsersetzungsverfahren und Verfahren vor dem Integrationsamt,
– Abmahnungen, Abfindungen, Altersteilzeit, Arbeitnehmerüberlassung, Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, Eltern(teil)zeit, Mutterschafts- und Erziehungsurlaub, Urlaub, Versetzung und Arbeitsplatzwechsel, Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis
– Konzeption von Interessenausgleichen bei betrieblichen Umstrukturierungen.

Hinweis

Bezüglich meiner Beratung und Vertretung in Ihren Rechtsfragen:

Ihre rechtliche Frage sollte einen eindeutigen und eingrenzbaren Sachverhalt betreffen.

Ihre Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Anschließend erhalten Sie per Email einen Kostenvoranschlag über die Beantwortung Ihrer Frage.

Der Preis für die Beantwortung der Frage richtet sich nach der Schwere des Falls, dem Aufwand, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko.

Erst wenn Sie diesen Kostenvoranschlag akzeptieren und dem Rechtsanwalt beauftragen, erfolgt die Beantwortung Ihrer Frage; in der Regel innerhalb 1-2 Werktagen.

Anschließend erhalten Sie eine Rechnung per Post. Der Rechtsanwalt ist jedoch berechtigt, für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern, § 9 RVG.

Insbesondere bei neuen Mandanten oder erstmaliger Mandatierung wird eine Tätigkeit des Anwalts deshalb erst nach Eingang des Rechnungsbetrags erfolgen.

Sollte Sie weitere Rückfragen zu der Antwort des Rechtsanwalts haben, so sind diese im Preis der Beratung enthalten. Darüber hinausgehende Fragen stellen jedoch eine neue Anfrage dar.