Familienrecht
Sie finden in meiner Kanzlei ausführliche Beratung und tragfähige Lösungen
Familienrecht
Familie, das sind längst nicht mehr ausschließlich Mutter, Vater und Kind. Familie ist so vielfältig wie das Leben überhaupt. Dementsprechend sind Konflikte im Familienrecht stets hoch emotional und komplex. Sie erfordern neben der anwaltlichen Fachkompetenz zuvörderst Feinfühligkeit und mediatives Geschick, um für Ihre Sorgen die tragfähige Strategie zu entwickeln und um Brücken zu bauen zwischen verschiedenen Perspektiven.
Sie finden in meiner Kanzlei ausführliche Beratung und tragfähige Lösungen,
– wenn Sie die Zukunft Ihrer großen Liebe selbst in die Hand nehmen wollen, etwa mit einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung,
– wenn Sie Ihre Beziehung beenden möchten und die Trennung, die Scheidung oder die Zeit danach für Ihren Neustart planen und regeln müssen,
– wenn Sie die Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder nach einer Trennung weiter fördern möchten, etwa durch die Regelung des Umgangs und des Sorgerechts,
– in allen Fragen rund um das Vermögensrecht (Zugewinn, gemeinsame Immobilien, familiäre Unternehmen), das eheliche Güterrecht und das große Thema Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Vorsorgeunterhalt, Düsseldorfer Tabelle).
In Ihrem besten Sinne parteilich für Sie und Ihre Familie strebe ich kurze Verfahrenswege an, auch mit und vor dem Jugendamt, der Familienhilfe, Psychologen, Notaren und natürlich vor dem Familiengericht. Ich bin persönlich für Sie da, fokussiert auf Ihr Anliegen und erfahren im lösungsorientierten Arbeiten.
Mit zunehmender Lebenserwartung wächst auch die Sorge um die Zeit, da andere die Belange regeln müssen und alters- oder krankheitsbedingte Hilflosigkeit die eigene Freiheit und Würde in Frage stellen. Geben Sie Ihr Leben nicht einfach aus der Hand, sondern sorgen Sie vor, dass andere in Ihrem Sinne entscheiden können.
Meine Kanzlei unterstützt Sie
– bei der Abfassung einer Patientenverfügung, die Ärzte, Pfleger und Familienangehörige an Ihren Wunsch nach einem menschenwürdigen Versterben bindet, sei es die medizinische Maximalversorgung oder aber die Vermeidung (einzelner) medizinischer Apparate und Behandlungen;
– bei der Fertigung einer Vorsorgevollmacht, die der Person Ihres Vertrauens die Befugnis einräumt, nicht nur Ihr Vermögen zu verwalten, sondern auch über Ihren Aufenthaltsort zu bestimmen, die medizinische Versorgung und Pflege sicherzustellen und Ihre alltäglichen Belange und Bedürfnisse in Ihrem Sinne zu regeln.